Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Chemnitztalradweg" für das Jahr 2024
Der Verbandsvorsitzende gibt bekannt, dass gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ für das Jahr 2024 mit ihren Bestandteilen öffentlich ausgelegt wird.